| Reiterkodex |
Der Quadrant der Reiter besitzt seinen eigenen Kodex, den Reiterkodex. Dessen Prinzipien vereinen die Wichtigkeit der Integrität von Staffeln, Schwarm und Geschwader sowie die herausgestellte Position der Drachen.
Der Reiterkodex wurde in seiner ursprünglichen Form nicht gegendert und ist so hier aufgeführt. Es sind aber alle Geschlechter mitgemeint. |
| Reiterkodex | § 1
- Absatz 1: Ein Drache ohne seinen Reiter ist tragisch, ein Reiter ohne seinen Drachen ist tot.
- Absatz 2: Ein Drache bestimmt über seinen letzten Flug sowie den seines Reiters.
§ 2
- Absatz 1: Die Integrität einer Staffel ist von höchster Priorität. Aus diesem Grund dürfen keine Herausforderungen innerhalb der eigenen Staffel ausgesprochen werden.
- Absatz 2: Das Töten der eigenen Staffelmitglieder ist ein Kapitalverbrechen.
§ 3
- Absatz 1: Einem Reiter ist es untersagt, einem anderen Schaden zuzufügen, während sie sich in der Appell-Aufstellung im Quadranten oder unter Aufsicht eines höherrangigen Kadetten befinden, da es die Wirksamkeit des Geschwaders mindern würde.
- Absatz 2: Es ist verboten, einen anderen Reiter im Schlaf anzugreifen.
- Absatz 3: Herausforderungen zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Staffeln sind grundsätzlich gestattet, aber dürfen nur in der Anwesenheit eines Sparringmeisters ausgesprochen werden.
- Absatz 4: Während eines offiziellen Duells ist der Kampf erst beendet, wenn eine der beiden Parteien aufgibt, kampfunfähig ist oder stirbt. Das Töten während der Herausforderung ist nicht gern gesehen, aber nicht verboten.
- Absatz 5: Eine angenommene Herausforderung kann nur in beiderseitigem Einverständnis wieder zurückgezogen werden.
- Absatz 6: Das Eigentum anderer Kadetten ist zu respektieren.
- Nachtrag A: In der Herausforderung oder im Training erlangte Waffen eines Gegners werden zum Eigentum des Gewinners.
- Nachtrag B: Ein Reiter darf in den Quadranten nur die Dinge bringen, die er selbst tragen kann, und er darf von diesen Dingen nicht getrennt werden, egal was sie sein mögen. Denn sobald sie über den Viadukt getragen werden, sind sie als Teil der Person zu betrachten.
§ 4
- Absatz 1: Der Besitz aller Kadetten darf nach Ermessen der kommandoführenden Offiziere und Unteroffiziere durchsucht werden.
- Absatz 2: Eine mögliche Disziplinierung eines Kadetten untersteht der Befehlskette, bevor etwas vor dem Kader vorgebracht wird.
- Absatz 3: Führungspersonen im Quadranten dürfen andere Reiter aus der Führung nicht ohne Grund herausfordern, sondern müssen einen Mehrheitsbeschluss der Versammlung aller Geschwaderführer zur Handhabung des Konflikts einholen.
§ 5
- Absatz 1: Obwohl die Befehlskette herangezogen werden kann, hat das letzte Wort bei jeder Bestrafung eines Kadetten oder einer Kadettin das Amt des Kommandeurs.
- Absatz 2: Der Wettbewerb zwischen Geschwadern, Schwärmen oder Staffeln dient der Leistungssteigerung. Kadetten sind dazu aufgerufen, im Sinne ihrer Staffel, ihres Schwarms oder ihres Geschwaders ihr Bestes zu leisten.
- Absatz 3: Die eigenen Interessen des Kadetten sind für die Staffel, den Schwarm oder das Geschwader hinten anzustellen.
- Absatz 4: Kadetten haben sich respektvoll gegenüber ihren Vorgesetzten, Kameraden und Untergebenen zu verhalten. Respektlosigkeit, Befehlsverweigerung oder absichtliches Untergraben der Hierarchie wird geahndet.
- Absatz 5: Kadetten dürfen sich untereinander keine Gefälligkeiten erzwingen oder gegenseitig zu Diensten verpflichten, die über die reguläre Befehlskette hinausgehen.
- Absatz 6: Die Loyalität eines Reiters gilt seinem Drachen, seiner Staffel, seinem Geschwader und Basgiath. Jeder Kadett, der durch sein Verhalten den Zusammenhalt gefährdet oder Verrat begeht, wird unehrenhaft entlassen oder härter bestraft.
- Absatz 7: Auch wenn es nicht verboten ist, sind die Kadetten dazu aufgerufen, während ihrer Ausbildung im Quadranten keine romantischen Beziehungen zu entwickeln, um die Effektivität der Einheit nicht zu gefährden.
Während Kadetten dringlichst davon abgeraten wird, während ihrer Zeit im Quadranten romantische Beziehungen einzugehen, steht es Leutnants frei, nach ihrem Abschluss zu heiraten, wen immer sie wollen.
§ 6
- Absatz 1: Es ist untersagt, den Drachen eines anderen Reiters anzusprechen.
- Absatz 2: Drachen folgen ihren eigenen Gesetzen. Ihre Bestrafung bei Fehlverhalten von anderen Reitern ist nicht in Frage zu stellen.
- Absatz 3: Das Töten eines Drachen wird mit dem Tod bestraft, es sei denn, es geschieht in Notwehr oder im Kriegsfall.
- Absatz 4: Jeglicher Missbrauch der Kräfte eines Drachen gegen die eigenen Staffelmitglieder oder zur Sabotage der Ausbildung wird als Hochverrat betrachtet.
§ 7
- Absatz 1: Der Rang eines Reiters wird durch seine Leistung und die Anerkennung durch die Vorgesetzten bestimmt. Der Rang eines Drachens bestimmen die Drachen.
- Absatz 2: Sich als Offizier auszugeben ist ein strafbares Vergehen.
§ 8
- Absatz 1: Kadetten im Kriegsfall in den aktiven Dienst zu versetzen, kann nur vom Oberbefehlshaber von Basgiath autorisiert werden.
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